Rechtsanwältin Astrid Conrads-Schneider im Porträt:
Seit Juli 2023
Selbstständige Tätigkeit als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Bonn und Brühl
1996 - 2023
Angestellte Rechtsanwältin/ Fachanwältin für Familienrecht in verschiedenen Kanzleien in:
mit folgenden Tätigkeitsschwerpunkten:
Dezember 2002
Verleihung des Titels „Fachanwältin für Familienrecht“
1992 – 1995
Referendariat u.a. in einer Wirtschaftskanzlei in Paris, am Europäischen Parlament in Luxemburg, sowie im Gerichtsbezirk Aachen - Zweites Staatsexamen, Düsseldorf
1986 – 1992
Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Köln -
Erstes Staatsexamen
1985
Abitur am Rider-College Lawrenceville, New Jersey, USA