Kosten für eine Erstberatung

Sie möchten vor einer Mandatierung zunächst nur ein Beratungsgespräch, um generelle Fragen  zu klären? Dies ist ein Gespräch, um Ihre Situation auszuloten und generelle rechtliche  Möglichkeiten zu ermitteln. In der Regel dauert eine Erstberatung ca. eine Stunde. Hierfür  berechne ich 190,- € zzgl. MwSt. 


Kosten für eine Mandatsbearbeitung


Für die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit gelten die gesetzlichen Vorschriften nach dem


* RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)


Hiernach berechnet sich das Anwaltshonorar bezogen auf die Höhe des Gegenstandswertes. Im außergerichtlichen Bereich kommen alternativ Honorarvereinbarungen in Betracht.


Die auf Sie zukommenden Kosten werden im Rahmen der Erstberatung besprochen.



Weitere Informationen: Honorare Rechtsanwalt


Beauftragung auf Stundenhonorarbasis

Im Einzelfall und wenn gewünscht kann mit Mandanten eine Bearbeitung auf Stundenbasis vereinbart werden. Hierfür kommt ein Honorar von 250,- €/h zzgl. MwSt. zum Ansatz.

 

So finden Sie mich:


ACS-Kanzlei Conrads-Schneider  |  Brühl © 2023